Somit braucht man keinerlei Eingabepruefungen zu machen.ralf.wenzel hat geschrieben: Dann kriegt er eine entsprechende Arbeitsanweisung mit Verwarnung und im Wiederholungsfalle eine Abmahnung.
Alles billiger als auch nur eine Entwicklerstunde darauf zu verbraten.
Du hast das Problem mit deiner Frage schon ziemlich genau umrissen - wo zieht man die Linie.RIG hat geschrieben:...
Ja, das ist zusätzlich möglich, aber wo zieht man die Linie?
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Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor black_adept für den Beitrag:
RIG
Ja, bei den Straßennamen aus dem Verzeichnis bin ich auch lieber vorsichtig, dann lieber auf eine Eingabe vertrauen - oder auf den Postboten der es trotz falscher schreibweise hinbekommt es auszuliefern. Ist das Straßenverzeichnis einmal nicht aktuell kann es für ein User unmöglich werden seine Wahre Adresse einzugeben. Das wäre meiner Meinung nach schlechter als eine falsch geschriebene Straße.ralf.wenzel hat geschrieben:Sinnvoll ist es z. B., Straßennamen gegen ein Verzeichnis zu prüfen, dann prüft man die PLZ gleich mit. Es gibt auch (afaik leider bankenspezifisch) Plausibilitätsprüfungen für Kontonummern (man weiß dann immer noch nicht, ob das Konto das richtige ist, man weiß aber, dass man eine gültige Kontonummer eingegeben hat) und Verzeichnisse von Bankleitzahlen und so weiter und so fort. Auch da kann man überlegen, ob man einen Entwickler das Rad neu erfinden lässt oder einfach ein Tool kauft, das fertig ausgeliefert wird (im SAP Standard geht das wohl nicht).