Sehe ich anders. Das ist doch Gang und Gäbe, dass Überweisungen, die von der gleichen Bank unter dem GVC 051 (oder irgendein anderer GVC) eingehen, unterschiedlich gebucht werden müssen/sollen (z.B. einmal auf Zahlungseingangsverrechnungskonto mit Nebenbuchausgleich und einmal auf ein anderes Verrechnungskonto ohne Nebenbuch). D.h., hier müssen unterschiedliche Buchungsregeln greifen. Jedenfalls habe ich so auch die Anforderung von sapit verstanden...Ein und derselbe GVC wird ja nicht mit zwei- oder mehrdeutiger Information von selbiger Bank kommen.
also kann der Vorgang den sie beschreibt lediglich von verschiedenen Banken stammen.