wir setzen jetzt bei einem Kunden die Kreditlimitprüfung ein. Während einer Testsession wollte der Kunde das aufgelaufene Obligo mit dem offenen Auftragswert (VA05) vergleichen. Dabei haben wir festgestellt, dass das Obligo höher ist. Bei einem Auftragswert von z.B. 5,00 EUR erhöht sich das Obligo um 5,50 EUR also 10% mehr.
Schaue Dir im Zusammenhang mit dem Report RVKRED77 mal die Infostruktur-Tabellen S066 und S067 zu dem betreffenden Kunden an.
Aus diesen beiden Tabellen wird der Vertriebswert ermittelt.
Unter Umständen kannst Du damit Rückschlüsse auf die Belege ziehen.
Gruß Wolfgang
Die VA05 zeigt den Nettowert des Beleges an, in das Obligo geht der Bruttowert ein. Der Verkäufer 'haftet' für die Umsatzsteuerzahllast und damit ist es korrekt, dass dort der Warenwert + die fällige Umsatzsteuer berücksichtigt werden.