waltersen hat geschrieben:Ich denke mal, dass auch hierfür die von Ralf gemachten Ausführungen gelten.
Richtig, weil die Daten erstens
* zur Leistungskontrolle herangezogen werden können (Betriebsverfassungsgesetz)
* personenbezogene Daten enthalten (Bundesdatenschutzgesetz)
* Firmengeheimnisse enthalten können (div. Gesetze, u. a. Strafgesetzbuch).
Darum würde ich ein solches Reporting ablehnen, es sei denn, es kommt direkt von der Geschäftsleitung und wird vom Datenschutzbeauftragten UND dem Betriebsrat vor Produktivsetzung abgenommen.
Ansonsten bringt man sich in Teufels Küche! Gerade Betriebsräte verstehen in der Regel keinen Spaß, wenn es um solche Daten geht. Da ist eine fristlose Kündigung noch das kleinste Übel.
Sorry, wenn ich hier den Reichsbedenkenträger markiere, aber wenn man mit einer Anwältin verheiratet ist und Datenschutzberatung macht, dann gehen sofort die Alarmglocken an. Ich hatte kürzlich erst noch den Fall, wo ich vom Betriebsrat eines Kunden engagiert wurde und es RICHTIG böse Worte gab in einer Sitzung, in der ich dem Vorstand (in Form des Personalvorstandes) die Leviten lesen musste. Der saß mit hochrotem Kopf am Tisch, als ich ihm klarmachte, gegen welche Gesetze die verstoßen und dass sie persönlich für den Schaden haften, den sie anrichten.
Der Fall ist jetzt vor Gericht, der Betriebsrat hat geklagt. Das wird für das Unternehmen noch RICHTIG teuer.