an uns wurde die Anforderungen gestellt, eine AG-finanzierte Altersvorsorge gegen Rückstellungen zu buchen.
Dazu hatten wir uns gedacht, wir verwenden dazu die Ausweislohnart des Bausteins, aber das ist ja gar nicht die, die verbucht wird.
Die Lohnarten die verbucht werden werden über DAVMG KONT ermittelt. Hier kann man allerdings nicht eingreifen, zumindest im nicht Standard oder es ist uns nicht bekannt.
Daher meine Frage: Hat hier vielleicht schon mal jemand die gleiche Anforderung umsetzen können und einen Tip für uns?
wie wird das bisher gebucht? Bisher steht hier ja ein Aufwandskonto drin, da muß dann halt das Rückstellungskonto hinterlegt werden.
Eine zusätzliche AvmG haben wir nicht. Halt eine übliche alte Direktversicherung, die zusätzlich bezahlt wird. Da haben wir bei der Lohnart /54G eine symbolische Kontierung hinterlegt, die sich das enstprechende Aufwandskonto zieht. Um den Betrag auf ein Rückstellungskonto zu buchen, müßte dann bei der symbolischen Kontierung nur ein Rückstellungskonto hinterlegt werden.
Bei den Abfindungen haben wir das so. Eine Lohnart fließt in den Aufwand und eine andere fließt in die Rückstellungen. Im Rahmen eines Sozialplanes hatten wir für Abfindungen Rückstellungen gebildet. Funzt wunderbar.
Wenn bei euch da bisher gar keine Kontierung hinterlegt ist, dann dürfte ja die Buchhaltung nicht aufgehen. Hat da noch nie jemand reklamiert bzw. schon bei der Erstellung des Buchungsbeleges dürfte da ein Fehler rausspringen.
Am besten mal im Testsystem eine Abrechnung laufen lassen und schauen, was er bei der Verbuchung als Fehler bringt. Da kommen ja die ganzen Lohnarten. Sich dann eine passende Lohnart raussuchen und kontieren.
mfg
Manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum Komplizieren, manche zum Vereinfachen! (Erich Kästner)