Hallo. Folgendes Problem beschäftigt uns. Wir haben einen Altersteilzeitler, dessen Gehalt halbiert wurde. Dieser Mitarbeiter ist in einer privaten Krankenversicherung.
Seit Januar 2008 ermittelt unsere Abrechnung den richtigen Wert von 126,91 als Arbeitgeberzuschuss. Dieser Wert ist richtigerweise 6,95 Prozent von dem SV-Brutto von 1.825,98.
Aber im letzten Jahr hat unsere Abrechnung diesem Mitarbeiter immer den maximalen Arbeitgeberzuschuss von 236,91 Euro ermittelt, obwohl er auch da nur ein SV-Brutto von 1.825,98 hatte.
Hat jemand eine Ahnung, wieso die Abrechnung in 2007 diesen Fehler gemacht hat, der ohne unser Zutun 2008 nicht mehr passiert?
ja, dazu gibt es auch einen kleinen Hinweis in der Jahreswechseldoku. Soweit ich mich erinnere gab es im Jahr 2006 eine kleine Gesetzesänderung, so dass der AG-Zuschuss nicht mehr maximal bis zum Durchschnittssatz von der BBG berechnet werden muss sondern bis zum realen Einkommen. Dies war in der Vergangenheit über das zusätzliche SV-Attribut 25 manuell steuerbar. Ab der Periode 01/2008 hat nun auch die SAP gemerkt, dass dieser optionale Parameter eigentlich unnötig ist und behandelt nun alle Privatversicherten so, als ob das Attribut 25 gesetzt wäre.
D.h. die Änderung wurde von der SAP ausgeliefert und wenn Ihr in der Vergangenheit schon schon die gleiche Berechnung benötigt, dann hättet Ihr das über die zusätzliche Erfassung des Attributs 25 im IT 0013 erreichen können.
Gruß
Chris
PS: Und glaub mir, Ihr seit sicher nicht die einzigen, die sich über diese Änderung in 01/2008 gewundert haben