Hallo. Wieder mal ein Problem.
Wir haben einen Mitarbeiter, der ab April in die Alterteilzeit geht und gleichzeitig im Infotyp 0699 für die Pensionskasse spart.
Bei ihm reduziert sich das SV-pflichtige Bruttoarbeitsentgelt um den Sparbetrag der Pensionskasse. Das ist ja auch richtig.
Für die Ermittlung des Aufstockungsbetrages der Alterteilzeit nimmt das System das SV-pflichtige Bruttoarbeitsentgelt, welches ja um die Pensionskasse reduziert ist.
Unsere Abrechnerin meint jetzt, dass dürfte nicht sein. Beim Ermitteln der Aufstockung müsste das Gesamtbrutto genommen werden. Also den Betrag der Pensionskasse wieder drauf.
Ansonsten würde man für das Sparen ja bestraft, weil die Aufstockung dann geringer würde.
Jetzt wissen wir nicht genau, ob sie recht hat. Und wenn ja, wie ich das verwirkliche.
Kann mir jemand helfen? Wäre schön.
Derjenige, der nicht spart hat sich dadurch ja auch keine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut.
Bei uns waren anfangs die Lohnarten sogar so geschlüsselt, dass der Abzug der Pensionskasse oder Direktversicherung beim Mitarbeiter wieder als tarifliche Aufstockung 2 bezahlt wurde. Teilweise bekamen die Mitarbeiter dann 2.000 Euronen und mehr Aufstockung. Da hat es jemand etwas sehr gut gemeint.
Letztendlich gibt es ja auch aber auch nirgends Beispiele, wie das korrekt abgerechnet werden muß/soll/darf/kann.
Pie Prüfer vom Arbeitsamt, Rentenversicherung oder Finanzamt sagen auch nur, wenn es einigermaßen nachvollziebar nachrechenbar ist, dann wird es schon stimmen. Bei unseren SFN-Zuschlägen traut sich da eh keiner ran.
Also wir rechnen mit dem um den Sparbetrag reduzierten SV-Brutto.
mfg
Manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum Komplizieren, manche zum Vereinfachen! (Erich Kästner)