Zeitwirtschaft: Sollstunden am Feiertag

SAP R/3 Personamwirtschaft: Personalmanagement, Personalzeitwirtschaft, Personalabrechnung, Veranstaltungsmanagement, Personalentwicklung, Kostenplanung...
5 Beiträge • Seite 1 von 1
5 Beiträge Seite 1 von 1

Zeitwirtschaft: Sollstunden am Feiertag

Beitrag von DIL (ForumUser / 15 / 0 / 0 ) »
wir haben mitarbeiter, welche dienstplanmäßige arbeit machen, also über den periodenarbeitszeitplan auch sollstunden am wochenende hinterlegt haben. am oster- und pfingssonntag
haben wir das problem, dass diese wie "normale feiertage" vom system angesehen werden, sprich mit 0-sollstunden verrechnet werden.

es sollte jedoch so sein, dass die im tagesarbeitszeitplan hinterlegten sollstunden angesetzt werden und der mitarbeiter entsprechend gleitzeitplus oder minus macht. auch die abtragung des urlaubes sollte regulär erfolgen.

unsere sap-einstellung:
eigene feiertagsklasse für oster/pfingstsonntag
tagestyp blank "arbeit bezahlt"
sollstunden im tazp hinterlegt
tagesarbeitszeitplanklasse 5

weiß jemand, wo man die betreffende einstellung vornehmen muss, damit diese tage (mit ausnahme des feiertagszuschlages) wie normale arbeitstage laufen? welche tabelle bzw. funktion im zeitauswertungsschema ist hier maßgeblich.

gruss
DIL

gesponsert
Stellenangebote auf ABAPforum.com schalten
kostenfrei für Ausbildungsberufe und Werksstudenten


Beitrag von SkyHobbit (Specialist / 170 / 0 / 1 ) »
Hallo,

soweit ich das Problem richtig verstehe, liegt es an 'Regel der Tagestypen' in der T508a. Hier muß für die entsprechende Schicht eine eigene Regel hinterlegt werden, die in der T553a definiert wird. In der Regel selbst kann man für alle Feiertagsklassen festlegen welcher Tagestyp an SA/SO und Wochentagen eingestellt werden soll. Danach ist eine Neugenerierung der beroffenen Arbeitszeitplanregeln fällig.

Gruß
SkyHobbit

Beitrag von DIL (ForumUser / 15 / 0 / 0 ) »
an der stelle waren wir auch schon, die antwort hilft uns leider nicht weiter. in der T553a haben wir bei der betreffenden feiertagsklasse den tagestyp "blank" gesetzt und die betreffenden tage somit als "arbeit" definiert, trotzdem erfolgt keine berücksichtigung der soll-stunden.

Beitrag von SkyHobbit (Specialist / 170 / 0 / 1 ) »
Hallo,

ich kann natürlich nichts über den Ablauf im Schema sagen, aber eigentlich sollte das reichen.

Wichtig ist wie gesagt, daß die Arbeitszeitplanregeln neu generiert werden :!: . Welcher Tagestyp wirklich gesetzt wurde, kann man sich leicht über die Transaktion PT03 anschauen. Diesen sollte der RPTIME00 ohne manuelle Eingriffe durch eine Funktion oder Operation auch nicht mehr verdrehen. (Vielleicht mal das Schema mit RPDASC00 auflisten und nach VARSTHOLCL oder DAYPG suchen)

Gruß
SkyHobbit

Beitrag von DIL (ForumUser / 15 / 0 / 0 ) »
hi ham`s inzwischen hinbekommen, war eigentlich nur ne kleinigkeit. bei der berechnung der sollstunden hat eine regel im zw-schema nicht gepasst, da feiertagsklasse 2 ausgeschlossen war.

und bez. urlaub mussten wir in der T556c die auszählungsregel bez. feiertagsklasse 2 noch anpassen.

jetzt läuft alles, danke...

Seite 1 von 1

Vergleichbare Themen

0
Antw.
1161
Views
Listerfassung Zeitwirtschaft
von bfm » 13.08.2008 16:14 • Verfasst in Human Resources
0
Antw.
1787
Views
Abwesenheiten in der HR-Zeitwirtschaft verarbeiten
von Stentor » 27.06.2005 14:52 • Verfasst in Human Resources
2
Antw.
1795
Views
Zeitwirtschaft: Zeitzuschläge generieren wo?
von Nobi » 25.08.2005 13:44 • Verfasst in Human Resources
2
Antw.
2068
Views
Abweichende Kostenzuordnung in der Zeitwirtschaft
von globetrotter » 06.04.2008 14:51 • Verfasst in Human Resources
3
Antw.
2263
Views
HR-Zeitwirtschaft:IT2001-Daten splitten
von mazu » 20.02.2007 17:10 • Verfasst in Human Resources

Über diesen Beitrag


Unterstütze die Community und teile den Beitrag für mehr Leser und Austausch

Newsletter Anmeldung

Keine Beiträge verpassen! Wöchentlich versenden wir lesenwerte Beiträge aus unserer Community.
Die letzte Ausgabe findest du hier.
Details zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten findest du in unserer Datenschutzerklärung.