mich würde mal interessieren, welche Konsequenzen es hat, wenn man hochillegal im Entwicklungssystem eine bereits freigegebene Aufgabe oder gar einen ganzen Transportauftrag wieder entfreigibt, indem man den Inhalt der Tabelle E070 entsprechend manipuliert.
Mit meinem bisherigen Wissensstand sehe ich nur zwei mögliche Konsequenzen:
Durch die Freigabe des Auftrags wurde der Inhalt bereits an die Importqueue des Testsystems angehängt und wartet dort auf Import
In der TADIR gesperrte Objekte werden durch die Freigabe wieder frei und könnten in anderen Transportaufträgen gesperrt werden (Gefahr von Transportüberholern). Aber das kann ja auch passieren, wenn man den Auftrag nicht wieder entfreigibt; das lässt sich nur mit einem vorgeschalteten Solution Manager vermeiden.
Gibt es noch andere als die oben aufgeführten Konsequenzen? Wenn man den dieserart entsperrten Transportauftrag erneut in der SE01 freigibt, wird er dann ein weiteres Mal an die Importqueue des Folgesystems angehängt?
Moin,
ich habe dies vereinzelt durchgeführt, allerdings nicht mit Manipulation der E070, sondern etwas weniger schlimm mittels FuBa TRINT_DISPLAY_REQUEST_HEADER und Parameter iv_read_only = abap_false - dann lässt sich der Status des Transportes bzw. der Aufgabe ändern und speichern.
Die Objekte lassen sich anschließend wieder innerhalb des Transportes bearbeiten oder auch neue Objekte zum Transport hinzufügen. Bei erneuter Freigabe eines Transportes ist zu beachten, dass es zu einer Fehlermeldung kommt, da das Attribut EXPORT_TIMESTAMP bereits existiert. Dieses kann man aber in den Transporteigenschaften einfach löschen. Aufgrund der Namensvergabe der Transportdateien werden die vorhandenen Dateien bei erneuter Freigabe mit der aktuellen Version überschrieben.
Bei den Fällen von mir hatte ich die Kontrolle darüber, wann der Import im Folgesystem erfolgt, so dass gewährleistet war, dass die erste Freigabe nicht in der Zwischenzeit importiert wurde. Nach zweiter Freigabe gab es dann zum Transport nur einen Eintrag in der Importqueue mit aktualisiertem Zeitpunkt. Im Transportprotokoll sind natürlich beide Freigaben nachvollziehbar.
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