wie kann ich je nach Rechnungslegung (HGB, IFRS) verschiedene Konten für die Fremdwährungsbewertung hinterlegen? Ich nehme momentan an, dass die Aufwands- und Ertragskonten unterschiedlich sein müssen. Ich weiß aber nicht, ob mein Ansatz so logisch ist. Wie habt Ihr das gelöst? Ist dies überhaupt notwendig? Irgendwie muss das doch kenntlich gemacht werden, ob ich nach IFRS oder HGB bewerte, oder?
Viele Grüße,
Blueshape
Ich bin für alles offen, solange es anderen nicht ernsthaft schadet.
hat denn wirklich keiner eine Idee?
Es muss doch jemanden hier geben, der im Unernehmen die Bewertung unterschiedlich zwischen HGB und IFRS durchführt. Ich sehe aber irgendwie keine Möglichkeit, unterschiedliche Kontenfindungen einzustellen!?
Viele Grüße,
Blueshape
Ich bin für alles offen, solange es anderen nicht ernsthaft schadet.