ein Mitarbeiter mit privater Krankenversicherung wird demnächst in Altersteilzeit wechseln. Der Personalabrechner ist der Meinung, daß dann der Beitragszuschuß zur KV zu kürzen ist, weil sich das SV-Brutto des Mitarbeiters mit Eintritt in die Altersteilzeit unterhalb der BBG befindet.
Stimmt das?
Wenn ja, wie krieg' ich dann die Abrechnung dazu, die Zuschüsse entsprechend des SV-Brutto auszurechnen. Derzeit rechnet sie ja meines Wissens einfach BBG mal KV-Vergleichssatz aus T511K.
ich würde mal sagen, da ist gar nichts zu tun... das läuft im Standard korrekt. Die Berechnung für KV privat Versicherte sieht aus meiner Sicht wie folgt aus:
Zuerst wird die Hälfte des KV-Beitrags aus dem IT 79 berechnet. Dieser Betrag wird dann begrenzt auf maximal die Hälfte des Vergleichsprozentsatzes aus der T511K vom KV-Brutto (also nicht fix die KV-BBG sondern das Brutto begrenzt auf die KV-BBG). Damit sollte die Kürzung des Mitarbeitereinkommens unter die BBG auch durchaus bei der Berechnung des KV-AG-Zuschusses berücksichtigt werden.
Wenn es doch Probleme geben sollte, dann gib mir mal bitte die genauen Beträge (sowohl Brutto als auch KV-Beiträge des Mitarbeiters) - gerne auch per PN / Mail, dann schau ich mir mal an wie der KV-AG-Zuschuss aussehen müsste.
danke für die Antwort, du hast recht: "Das macht SAP alles korrekt".
Aber:
Man muß es SAP erst sagen. Also im I0013 das Sekundärattribut 25 "befreit u. JEG" setzen. Dann rechnet es mit dem tatsächlichen SV-pflichtigen Entgelt.
Setzt man das Attribut nicht, rechnet es einfach mit der BBG. Das mag wohl auch oft richtig sein, weil im Zweifelsfall nicht bekannt ist, ob der Mitarbeiter am Jahresende insgesamt über oder unter der Jahres-BBG liegen wird.