hat jemand Erfahrung mit Beschäftigungsverbot und Teilzeit? Wir haben die Abwesenheit im IT 0080 angelegt und das Teilzeit-KZ gesetzt. Damit wird die Abwesenheit im IT 0597 abgelegt. In der Abrechnung passiert gar nichts. Was muß man machen, um das Entgelt für das Teil-Beschäftigungsverbot zu ermitteln?
vielen Dank für den Tipp, ich hatte das Beschäftigungsverbot auch nach diesem Hinweis eingestellt. Habe es aber lieber noch einmal nachgeprüft. Aber es ist alles lt. Hinweis im System. Im IT 0080 läßt sich auch alles prima erfassen. Wenn man das Teilzeit-KZ setzt, wird die Abwesenheit im IT 0597 gespeichert. Es ist genau alles so wie im Hinweis beschrieben. Nur in der Abrechnung passiert nichts. In der Tabelle AB steht die Abwesenheit nicht mehr und somit passiert auch nichts in der Funktion PAB. Oder gibt es eine andere Lösung für ein teilweises Beschäftigungsverbot? Ich brauche irgendwie eine Lohnart, welche das Delta für die Zeit des Verbotes ausweist. Wahrscheinlich müssen die Lohnbuchhalter den Betrag manuell ermitteln und im IT 0015 aufgeben.
tja, bei Teilzeit bin ich jetzt auch überfragt. Hab's nur mit Vollzeit getestet.
Aber:
Müsste die Abwesenheit (0510) nicht trotzdem in PAB prozessiert werden? Hast du sie im Infotyp 2001 angelegt? Bei mir kommt sie dann aus der PAB mit der entsprechenden Stundenzahl raus.
genau das ist das Problem, sobald man im IT 0080 das Teilzeit-KZ setzt, wird die Abwesenheit nicht mehr im IT 2001 sondern im IT 0597 abgelegt und mit dem IT passiert in der Abrechnung nicht's.
ja, hab's gerade mal ausprobiert und kann es genauso bestätigen!
Ist mir aber inzwischen auch klar geworden, weil ja nirgends angegeben wird, wieviele Stunden die Teilzeit ausmacht.
Ich denke hier muß die Zeitwirtschaft die Stunden ermitteln und übergeben, oder die Lohnbuchhalter müssen Stunden oder den Betrag ermittlen und manuell erfassen.