bei un sollen jetzt Mitarbeiter, die den privaten Telefonanschluß auch beruflich nutzen pauschal eine Aufwandentschädigung bekommen. Nach den Steuerrichtlinien ist das ab 2002 in der Art möglich, dass 20% des Rechnungsbetrages höchestens jedoch 20 ? steuerfrei erstattet werden dürfen, der Rest dann pauschal versteuert.
Hat so etwas jemand im Einsatz ?
Mich interessiert, ob bzw. welche Freibeträge/Kontingente verwendet werden müssen und wie es realisert wurde.
die Steuerrichtlinie liegt mir selbst nicht vor, aber der Kommentar verweist bei der Behandlung der Themaitk auf 'E/A 22 Abs 2 LStR 2002' bezüglich der Steuerfreiheit. Die Möglichkeit der darauf folgenden Pauschalvertsteuerung läuft dann nach §40 Abs 3 EStG; der Kommentar verweist dann noch auf E/R 127 Abs 4 a Satz 7, 8 LStR 2002.