Ich soll jetzt einen Benutzer mit dem Lizenz-Typ 04-Stellvertreter anlegen.
Es verhält sich so, dass organisatorisch geregelt ist, dass der eine Anwender nur Vormittags arbeitet und der andere nur Nachmittags.
Also, man könnte sagen, es handelt sich um eine "ganze Lizenz" (0,5 + 0,5 = 1).
Wenn ich mir jetzt aber die Definition von SAP für den Benutzertyp 04-Stellvertreter anschaue fällt mir auf, dass dort geschrieben steht, dass der Anwender nur für einen begrenzten Zeitraum (z. B. als Urlaubsvertretung) im SAP-System angelegt sein darf und in dieser Zeit als Stellvertreter die Funktionen eines anderen Benutzers nutzen darf.
Wie verhält es sich in meinem Fallbeispiel? Der Stellvertreter ist nach meinem Erachten dauerhaft angelegt.
Kann man in so einem Fall beiden Benutzern den Lizenztyp 72-Schicht zuordnen? oder sind beide Benutzer als operativer Benutzer zu Lizenzserien.
Über Antworten zu dem doch nicht wirklich spannenden Thema würde ich mich sehr freuen.
bei den Lizenzen würde ich immer empfehlen, dass Ihr Euch mit Eurem Systemhaus abstimmt. Die müssten das ja bei Audit auch "prüfen" und wenn Ihr dann von Voraussetzungen ausgeht, die die nicht kennen, dann könnte das zumindest zu Nachfragen, wenn nicht Nachlizenzierungen führen. Soweit mir bekannt das Lizenzthema nicht so ganz trivial und wird teilweise auch sehr individuell gehandhabt!