Warum nicht, ist doch ewig her wer kann denn was damit anfangen? Dass es nicht erlaubt war war mir schnuppe, kann ja nix für das Versehen, und erzähle mir nur keiner er hätte da nicht reingesehenA6272 hat geschrieben:Aua, solche Schweinereinen waren auch vor 15 Jahren garantiert nicht erlaubt.
Und sowas gibt man vor allem nicht schriftlich von sich.
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deejey
Deine Schlussfolgerung folgt nicht meinen Gedankengängen. In dem Kontext bedeutete es etwa folgendes: "Wenn ich schon auf dem P-System alles sehen kann ( egal warum ) brauche ich mir um die Übertragung der Daten ins Q- oder E-System eigentlich keine Gedanken mehr zu machen"ralf.wenzel hat geschrieben:Wenn ich mal geblitzt werde, werde ich das anführen: "Es fahren doch fast alle zu schnell, dann ist das nicht so schlimm".black_adept hat geschrieben:wie viele Firmen ich kenne bzw. von denen ich über Umwege weiß, dass man als Entwickler sowieso alles sehen kann - auch auf dem Produktivsystem.
Ich stehe drauf, wenn Menschen mir meinen Job erklären, ohne das Gesetz überhaupt gelesen zu haben (ja, ich mache auch Datenschutzberatung). Erstens habe ich nicht gesagt, dass KEINER da reingucken darf, sondern ein Entwickler nicht. Der Grund ist einfach: Er hat keinen sachlichen Grund dafür. Die Datenverarbeitung dient der Erfüllung des Arbeitsvertrages, der Entwickler hat mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Und natürlich gilt für die Datenverarbeitung derselbe Grundsatz wie für die Datenspeicherung.DeathAndPain hat geschrieben:Du ziehst seltsame Schlussfolgerungen. Insbesondere scheinst Du mir hier die Speicherung und die Verarbeitung von Daten zu verwechseln. Wenn ich in Daten reinschauen kann, dann speichere ich sie nicht. Gespeichert sind sie, weil sie für die Geschäftsprozesse des HR erforderlich sind (Umsetzung des Beschäftigungsvertragsverhältnisses). In diesem Rahmen werden die Daten verarbeitet. Und ich bin letztlich ein Mitarbeiter der Abteilung, die dies tut.Ralf hat geschrieben:Und an deiner Frage sehe ich schon, dass du die DSGVO nichtig Ansatz verstanden hast. Es gibt übrigens wenige Gesetze, die einfacher zu lesen sind. Grundsätzlich ist das Speichern personenbezogener Daten verboten. Es gibt nur wenige Ausnahmetatbestände:
1. Weil ein Gesetz das vorschreibt
2. Weil ein Vertragsverhältnis nicht anders umzusetzen ist
3. Weil der Betroffene eingewilligt hat
Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass ein Entwickler in die Gehaltsdaten gucken muss. Da andere Unternehmen das können, gibt es auch keinen Zwang, zur Realisierung des Arbeitsverhältnisses den Entwickler in die Gehaltsdaten gucken zu lassen. Und eingewilligt haben sie sicher auch nicht.
Insofern finde ich es völlig schräg, wie Du aus den von Dir genannten Punkten schlussfolgern möchtest, dass es keinen Mitarbeiter im Unternehmen geben darf, der Zugriff auf die Daten hat.
"Treu und Glauben", "nachvollziehbar", "transparent" - Entwickler guckt mal eben in die Gehaltsdaten der Kollegen - janee, is klar.Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);
Der Zweck der Datenspeicherung ist die Personalverwaltung, der Zweck der Daten ist NICHT, dass Entwickler da reingucken.für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden
Dito.dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)
Der Entwickler muss nicht wissen, wer wieviel verdient - und schon ist es verboten, dass er das weiß!in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist
in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
Schon aus dem Umstand, dass du im P alles sehen kannst, ergibt sich der Fehler Dann kann man das Berechtigungskonzept gleich abschaffen.black_adept hat geschrieben:Deine Schlussfolgerung folgt nicht meinen Gedankengängen. In dem Kontext bedeutete es etwa folgendes: "Wenn ich schon auf dem P-System alles sehen kann ( egal warum ) brauche ich mir um die Übertragung der Daten ins Q- oder E-System eigentlich keine Gedanken mehr zu machen"ralf.wenzel hat geschrieben:Wenn ich mal geblitzt werde, werde ich das anführen: "Es fahren doch fast alle zu schnell, dann ist das nicht so schlimm".black_adept hat geschrieben:wie viele Firmen ich kenne bzw. von denen ich über Umwege weiß, dass man als Entwickler sowieso alles sehen kann - auch auf dem Produktivsystem.
Das zeigt auf jeden Fall, wie seriös du arbeitest, wenn du da bewusst reinguckst und das dann auch noch rumerzählst.deejey hat geschrieben:Warum nicht, ist doch ewig her wer kann denn was damit anfangen? Dass es nicht erlaubt war war mir schnuppe, kann ja nix für das Versehen, und erzähle mir nur keiner er hätte da nicht reingesehenA6272 hat geschrieben:Aua, solche Schweinereinen waren auch vor 15 Jahren garantiert nicht erlaubt.
Und sowas gibt man vor allem nicht schriftlich von sich.
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ralf.wenzel hat geschrieben: Das zeigt auf jeden Fall, wie seriös du arbeitest, wenn du da bewusst reinguckst und das dann auch noch rumerzählst.
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Ich mache das nicht (Treu und Glauben). Ich habe nur gesagt, dass ich das könnte. Das wissen meine Kollegen genau (nachvollziehbar, transparent). Sie können es auch."Treu und Glauben", "nachvollziehbar", "transparent" - Entwickler guckt mal eben in die Gehaltsdaten der Kollegen - janee, is klar.
Meine Arbeit dient der Personalverwaltung. Wenn die Personalverwaltung nicht funktioniert, weil es Bugs gibt, die gefunden werden müssen, dann ist das notwendig. Wenn ich Personalern helfe, die sich ein richtiges Systemverhalten nicht erklären können, und ich dazu schaue, was im System Sache ist und weshalb es zu den von den Personalern beobachteten Effekten kommt, genauso.Der Zweck der Datenspeicherung ist die Personalverwaltung, der Zweck der Daten ist NICHT, dass Entwickler da reingucken.
Um Himmels willen, da hast Du den Sinn der von Dir selber zitierten Bestimmung gar nicht verstanden! In der geht es nämlich darum, dass Daten zu löschen sind, wenn der Zweck ihrer Speicherung sich erledigt hat und dass eine weiterhin erfolgende Speicherung lediglich in anonymisierter Form, also etwa für statistische Zwecke, zulässig ist.in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich istDer Entwickler muss nicht wissen, wer wieviel verdient - und schon ist es verboten, dass er das weiß!
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