Ja nun fühl dich doch nicht gleich wieder auf den Schlips getreten, jedes mal dieser etwas übehebliche Unterton. Woher weisst du denn ob der Datenschutzbeauftragte Kompetenzen oder Budget hat ? ist auch egal ob er die hat oder nicht, wenn er seinen Job richtig machen will und dafür Geld nötig ist, wird er wohl wissen wo er das zu beantragen hat.ralf.wenzel hat geschrieben:Der Anforderer ist der Datenschutzbeauftragte. Der hat weder die Kompetenzen noch irgendein Budget, sowas zu entscheiden. Das wiederum kann die IT-Abteilung, die er (offensichtlich mäßig) kontrolliert.
Mit Paranoia hat das übrigens nichts zu tun, SO sensible Daten zu schützen, sondern mit einer Verpflichtung nach BDSG -- die Geschäftsführung haftet persönlich (!) im Schadensfalle.
Ich mache mal darauf aufmerksam, dass es hier um Gehaltsdaten geht und nicht um irgendwelchen Schnullifatz.ratsnus hat geschrieben:Ja nun fühl dich doch nicht gleich wieder auf den Schlips getreten, jedes mal dieser etwas übehebliche Unterton. Woher weisst du denn ob der Datenschutzbeauftragte Kompetenzen oder Budget hat ? ist auch egal ob er die hat oder nicht, wenn er seinen Job richtig machen will und dafür Geld nötig ist, wird er wohl wissen wo er das zu beantragen hat.ralf.wenzel hat geschrieben:Der Anforderer ist der Datenschutzbeauftragte. Der hat weder die Kompetenzen noch irgendein Budget, sowas zu entscheiden. Das wiederum kann die IT-Abteilung, die er (offensichtlich mäßig) kontrolliert.
Mit Paranoia hat das übrigens nichts zu tun, SO sensible Daten zu schützen, sondern mit einer Verpflichtung nach BDSG -- die Geschäftsführung haftet persönlich (!) im Schadensfalle.
und Ja ich nenne das Paranoia dem Arbeitnehmer gegenüber, wenn ihm von vornherein Illoylität und Bösartigkeit unterstellt wird. Dafür kann man auch erweiterte Vertragsbestandteile definieren die den Arbeitnehmer zu Stillschweigen verpflichten. nimms nicht persönlich, aber mach den Datenschutzbeauftragten nicht wichtiger als er ist.
Genau, und solche Leute machen dann solche Vorschläge, wie sie hier als Vorschlag des DSB vorgestellt wurden....ratsnus hat geschrieben:sorry du siehst nur schwarz weiss. Sind wir mal ehrlich, in der Praxis sieht es doch anders aus,
normalerweise macht den Job irgendeiner dem er übergeholfen wurde und der hat meistens nicht viel zu sagen
Das haben wir natürlich auch schon in Betracht gezogen, aber die zusätzlichen Kosten standen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Waren irgendwas über 100 Euro einmalig + 20 Euro jährlich... und das pro Person.ratsnus hat geschrieben:Also mal abgesehen von der Paranoia die einige hier, gegenüber dem Arbeitnehmer, zu haben scheinen, wäre es vielleicht ein Gedanke wert auch mal noch eine ganz andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. wie wäre es denn mit ESS ?
dieser Kosten Nutzen Fauxpas passiert der SAP ja leider öfters mal... wollte es aber vollständigkeit halber erwähnt haben.Das haben wir natürlich auch schon in Betracht gezogen, aber die zusätzlichen Kosten standen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Waren irgendwas über 100 Euro einmalig + 20 Euro jährlich... und das pro Person.
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%windir%\System32\rundll32.exe user32.dll,LockWorkStation
das hört sich interessant an, hast du mal ein Beispiel wie man so eine EXE aus einem ABAP-Programm heraus aufrufen kann? Könnte ich vielleicht auch für andere Fälle ganz gut gebrauchen.black_adept hat geschrieben:Wie wäre es mal mit einem alternativen Vorschlag.
Beim Programmstart rufst du via Windows-Kommando die folgende Befehlszeile auf. Damit ist der User gezwungen sein Passwort einzugeben und er weiß auch warum.Code: Alles auswählen.
%windir%\System32\rundll32.exe user32.dll,LockWorkStation
Richtig - zum Beispiel bei den Aufwänden für Programmierungen.... *scnrratsnus hat geschrieben:dieser Kosten Nutzen Fauxpas passiert der SAP ja leider öfters mal... wollte es aber vollständigkeit halber erwähnt haben.
Guten Abend Michael,miru77 hat geschrieben:Hallo Stefan,
...
das hört sich interessant an, hast du mal ein Beispiel wie man so eine EXE aus einem ABAP-Programm heraus aufrufen kann? Könnte ich vielleicht auch für andere Fälle ganz gut gebrauchen.
Gruß
Michael
Code: Alles auswählen.
REPORT.
cl_gui_frontend_services=>execute( EXPORTING
application = 'cmd'
parameter = '/C %windir%\System32\rundll32.exe user32.dll,LockWorkStation'
EXCEPTIONS
cntl_error = 1
error_no_gui = 2
bad_parameter = 3
file_not_found = 4
path_not_found = 5
file_extension_unknown = 6
error_execute_failed = 7
synchronous_failed = 8
not_supported_by_gui = 9
others = 10 ).
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor black_adept für den Beitrag:
Alexander D.
Aber wenn er ablehnt sollte die Exception "error_execute_failed" geworfen werden und darauf kann auch reagiert werden.Alexander D. hat geschrieben:netter Trick, danke für das Beispiel! Einziger Wermutstropfen dabei: im 730-er GUI erscheint eine Sicherheitsabfrage, ob diese Befehlszeile ausgeführt werden soll. Damit hat der Benutzer an dieser Stelle die Möglichkeit die Ausführung abzulehnen
Hallo Michael,miru77 hat geschrieben:Das haben wir natürlich auch schon in Betracht gezogen, aber die zusätzlichen Kosten standen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Waren irgendwas über 100 Euro einmalig + 20 Euro jährlich... und das pro Person.