ein Kollege aus einem anderen Unternehmen soll ab dieses Jahr zwei Jahresabschlüsse innerhalb eines Jahres vornehmen, d.h. die Prüfer kommen zweimal um ein Testat zu erstellen, für 30.06. und 31.12.
Nun lassen sich ja über die Buchungsperioden relativ gut die Konten abgreifen.
Wie schauts in der Anlagenbuchhaltung mit dem Anlagengitter aus?
Da ja ständig Buchungen vorgenommen werden stelle ich mir das mit der Abgrenzung zum 30.06. und 31.12. schwierig vor.
Gibt es sonst noch Sachen an die man denken sollte?
Geschäftsjahr ist gleich Kalenderjahr.
Wer hat das schon gemacht und kann hilfreiche Tipps geben?
kann davon nur abraten. Wir haben das wegen einem Verkauf des
Unternehmens machen müssen, und waren danach eine SAP-Jahr weiter,
zusätzlich war dann im Juli erst Buper 01.
Die Anwender (nicht nur die) waren total verwirrt.
Der/die Prüfen sollen genau sagen was benötigt wird, alles dokumentiern und die Liste speichern.
Über die Transaktion SECR kann ja auch geprüft werden,
daß in den entsprechenden Zeitraum (der Listenerstellung) keine Buchungen
vorgenommen wurden.
erstmal herzlich Dank für deine Nachricht.
Na vielleicht hab ich mich auch falsch ausgedrückt,
sie wollen GJ = KJ lassen, d.h. 12 Monate,
aber zweimal im Jahr einen Jahresabschluss fahren.
Dem Kollegen geht es darum mal zu erkunden wo die Knackpunkte liegen.
Gerade das Anlagengitter ist ja nicht so sauber abzugrenzen, wenn fleissig weitergebucht wird, standardmäßig ist ja das Buchungsdatum da nicht vorgesehen.
--> Wo könnte oder hat es auch eurer Sicht schon mal Probleme gegeben,
oder wie wird das bei euch geregelt. Gilt natürlich für alle Forumleser.
so lange das zu berichtende Geschäftsjahr noch nicht (anlagenbuchhalterisch) abgeschlossen wurde, d.h. AJAB nicht gelaufen ist, kannst Du Anlagengitter grundsätzlich auch unterjährig (zum Periodenende) fahren (vgl. Hinweis 97758). Wenn das Jahr allerdings zu ist, geht das nicht mehr (siehe Hinweis 172560). Angeblich soll es hier aber eine Funktionalität über BW-Extraktoren geben.