Abweichender Anmeldungszeitraum
Der Anmeldungszeitraum entspricht im Allgemeinen der
Abrechungsperiode. Falls die Abrechnung einer Periode aber nicht
im entsprechenden Kalendermonat durchgeführt wird (z.B.
vorgezogene Abrechnung von Beamten im Vormonat) ist der
Anmeldungszeitraum z.B. die Vorperiode. Zur Abbildung dieses
Sachverhaltes kann über ein Merkmal pro Abrechnungskreis
festgelegt werden, ob die Abrechnung im entsprechenden
Kalendermonat durchgeführt wird (Standardeinstellung) oder ob die
Abrechnung bereits im Vor- bzw. erst im Folgemonat durchgeführt
wird.