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Daniel • DeathAndPain • debianfan
Da schüttele ich am Beginn des Wochenendes mal gepflegt mein weises Haupt. Ich überlege gerade wie viele Firmen ich kenne bzw. von denen ich über Umwege weiß, dass man als Entwickler sowieso alles sehen kann - auch auf dem Produktivsystem.ralf.wenzel hat geschrieben:So einen Tipp sollte man nicht ohne Warnhinweise geben. Das Q ist oft ein Abzug des Produktivsystems, in einem E-System (wo Entwickler SAP_ALL haben), haben solche Daten nichts zu suchen.
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debianfan
Lieber Ralf,ralf.wenzel hat geschrieben:So einen Tipp sollte man nicht ohne Warnhinweise geben. Das Q ist oft ein Abzug des Produktivsystems, in einem E-System (wo Entwickler SAP_ALL haben), haben solche Daten nichts zu suchen. Da reißt man im Zweifel enorme Datenschutz- und Sicherheitslücken auf.
Der Entwickler braucht eine Schulung in professionellen Testverfahren, keinen Funktionsbaustein. Sowas stellt das gesamte Berechtigungskonzept ad absurdum.
Für einen Entwicklertest braucht man keine speziellen Daten, sondern man sollte gescheite Unit-Tests schreiben, die diverse Konstellationen simulieren. Entwicklertest ist mehr als „F8, kein Dump, ab zum Test in den Fachbereich“.
Ralf
debianfan hat geschrieben:ich bin bei Dir - das Thema Datenschutz ist mir hier völlig klar.
Im Q System liegen aber namentlich Anonymisierte Daten vor - ich kann Dich also beruhigen.
Wenn ich mal geblitzt werde, werde ich das anführen: "Es fahren doch fast alle zu schnell, dann ist das nicht so schlimm".black_adept hat geschrieben:wie viele Firmen ich kenne bzw. von denen ich über Umwege weiß, dass man als Entwickler sowieso alles sehen kann - auch auf dem Produktivsystem.
Daten auf dem Produktivsystem sehen zu können ist für Entwickler zuweilen schlicht und ergreifend notwendig, etwa um Fehler zu finden, die nur auf dem Produktivsystem auftreten. Ich denke auch, dass man durchaus einige wenige Mitarbeiter definieren kann, denen man genug Vertrauen entgegenbringt, sie an alle Daten (lesend) heranzulassen. Gerade als Entwickler hat man so viel Macht. Wenn ich wollte, könnte ich - auch mit stark abgekniffenen Produktivberechtigungen - auf dem P praktisch alles machen. Da würde ich in irgendeinem Programm von mir in irgendeiner Programmversion etwas Code unterbringen, der irgendwas veranstaltet oder auch Daten für mich ausliest und mir zukommen lässt, und in der nächsten Programmversion wäre der wieder weg. Theoretisch könnte man den zwar natürlich auch später über die Versionierung noch wiederfinden, aber in der Praxis durchsucht ja niemand alle alten Version aller Programme, ob da irgendwas Hinterhältiges drinne ist (jedenfalls nicht, solange kein konkreter Verdacht aufkommt).Wenn ich mal geblitzt werde, werde ich das anführen: "Es fahren doch fast alle zu schnell, dann ist das nicht so schlimm".wie viele Firmen ich kenne bzw. von denen ich über Umwege weiß, dass man als Entwickler sowieso alles sehen kann - auch auf dem Produktivsystem.
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Daniel
Das hat mit Vertrauen nichts zu tun, was du da schreibst, ist in dieser Pauschalität schlichtweg verboten! Mal die DSGVO gelesen?DeathAndPain hat geschrieben:Daten auf dem Produktivsystem sehen zu können ist für Entwickler zuweilen schlicht und ergreifend notwendig, etwa um Fehler zu finden, die nur auf dem Produktivsystem auftreten. Ich denke auch, dass man durchaus einige wenige Mitarbeiter definieren kann, denen man genug Vertrauen entgegenbringt, sie an alle Daten (lesend) heranzulassen.Wenn ich mal geblitzt werde, werde ich das anführen: "Es fahren doch fast alle zu schnell, dann ist das nicht so schlimm".wie viele Firmen ich kenne bzw. von denen ich über Umwege weiß, dass man als Entwickler sowieso alles sehen kann - auch auf dem Produktivsystem.
Du hast offensichtlich noch nie in sicherheitskritischen Unternehmen gearbeitet. Ich kenne Kunden, bei dem JEDER Transportauftrag auditiert wird. Dann kriegst du auf "legalem" Weg kein Entwicklungsobjekt ins P (nichtmal ins Q!), das nicht wer kontrolliert hat.DeathAndPain hat geschrieben:Gerade als Entwickler hat man so viel Macht. Wenn ich wollte, könnte ich - auch mit stark abgekniffenen Produktivberechtigungen - auf dem P praktisch alles machen. Da würde ich in irgendeinem Programm von mir in irgendeiner Programmversion etwas Code unterbringen, der irgendwas veranstaltet oder auch Daten für mich ausliest und mir zukommen lässt, und in der nächsten Programmversion wäre der wieder weg. Theoretisch könnte man den zwar natürlich auch später über die Versionierung noch wiederfinden, aber in der Praxis durchsucht ja niemand alle alten Version aller Programme, ob da irgendwas Hinterhältiges drinne ist (jedenfalls nicht, solange kein konkreter Verdacht aufkommt).
Erzähl das bloß keinem -- wenn sowas die Aufsichtsbehörde erfährt, hat dein Arbeitgeber ratzfatz ein Bußgeldverfahren am Hals. Weil das nach DSGVO schlichtweg verboten ist.DeathAndPain hat geschrieben:Von daher halte ich es für wenig praktikabel, Entwickler Code schreiben zu lassen, der nachher auf dem Produktivsystem laufen wird, wenn man zu der Integrität dieser Entwickler kein Vertrauen hat. Ich hätte problemlos die Möglichkeit, die Gehälter auch der höchsten Führungsebene des Unternehmens, wo ich arbeite, einzusehen.
Sei froh, dass ich nicht dein Kollege bin und davon erfahre. Das ist ein klarer Rechtsverstoß.DeathAndPain hat geschrieben:Ich kenne diese Gehälter - ebenso wie die meiner umgebenden Kollegen - aber nicht, weil ich da nicht reinschaue. Sie gehen mich nichts an, und ich würde mich mit solchen Informationen nur selber belasten und verrückt machen - und im Extremfall irgendwo verplappern.
Die DSGVO ist ein riesiges Pamphlet, das ich nicht gelesen habe, nein. Ich habe übrigens auch das BGB noch nie von Anfang bis Ende gelesen. Auch nicht das StGB und die StVO. Noch nicht einmal das Grundgesetz. Das Telefonbuch übrigens auch nicht.Mal die DSGVO gelesen?
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Daniel
DIe DSGVO berührt aber unmittelbar deine berufliche Tätigkeit, die StVO nicht. Und nur weil nicht rausgekommen ist, dass du die Berechtigung hast, die Gehälter der Kollegen einzusehen, ohne dass die ihr Einverständnis gegeben haben, wird das noch nciht rechtmäßig.DeathAndPain hat geschrieben:Die DSGVO ist ein riesiges Pamphlet, das ich nicht gelesen habe, nein. Ich habe übrigens auch das BGB noch nie von Anfang bis Ende gelesen. Auch nicht das StGB und die StVO. Noch nicht einmal das Grundgesetz. Das Telefonbuch übrigens auch nicht.Mal die DSGVO gelesen?
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ralf.wenzel
Du ziehst seltsame Schlussfolgerungen. Insbesondere scheinst Du mir hier die Speicherung und die Verarbeitung von Daten zu verwechseln. Wenn ich in Daten reinschauen kann, dann speichere ich sie nicht. Gespeichert sind sie, weil sie für die Geschäftsprozesse des HR erforderlich sind (Umsetzung des Beschäftigungsvertragsverhältnisses). In diesem Rahmen werden die Daten verarbeitet. Und ich bin letztlich ein Mitarbeiter der Abteilung, die dies tut.Ralf hat geschrieben:Und an deiner Frage sehe ich schon, dass du die DSGVO nichtig Ansatz verstanden hast. Es gibt übrigens wenige Gesetze, die einfacher zu lesen sind. Grundsätzlich ist das Speichern personenbezogener Daten verboten. Es gibt nur wenige Ausnahmetatbestände:
1. Weil ein Gesetz das vorschreibt
2. Weil ein Vertragsverhältnis nicht anders umzusetzen ist
3. Weil der Betroffene eingewilligt hat
Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass ein Entwickler in die Gehaltsdaten gucken muss. Da andere Unternehmen das können, gibt es auch keinen Zwang, zur Realisierung des Arbeitsverhältnisses den Entwickler in die Gehaltsdaten gucken zu lassen. Und eingewilligt haben sie sicher auch nicht.
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